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Google-Street-View zurück: Das müssen Hausbesitzer wissen

Google ist bald wieder mit seiner Fahrzeugflotte unterwegs, um Häuser abzulichten – auch in Bayern. Die Aufnahmen, die man derzeit auf Street View sieht, sind oft veraltet. Wer sein Gebäude nicht im Netz sehen will, muss wieder aktiv werden.

Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft kompakt am .

Straßenansichten im Internet sind manchmal eine praktische Sache. Wenn man sich zum Beispiel vor einem Urlaub genau anschauen will, wie die Umgebung eines Ferienappartements aussieht und ob nicht doch eine Hauptverkehrsstraße am Haus vorbeigeht, leistet Google mit Street View oder auch Apple mit Look Around gute Dienste. Da das Datenmaterial bei Google nicht mehr aktuell ist – viele Aufnahmen sind rund 15 Jahre alt – macht der Internetriese jetzt ein Update. Ab dem 22. Juni will Google seine Kamera-Fahrzeuge erneut losschicken, wie das Unternehmen mitgeteilt hat.

Die neuen Fotos werden ab Juli in den Street-View-Dienst schrittweise eingearbeitet. Wann die Fahrzeuge wo unterwegs sein werden veröffentlicht Google auf einer extra Seite. Außerdem gab es auch letztes Jahr schon zahlreiche Foto-Fahrten, bei denen Google erst nachträglich mitgeteilt hat, dass auch die bei Street View eingesetzt werden sollen.

Wer sein Haus verpixeln möchte, muss erneut Beschwerde einlegen

Als die Google-Autos das letzte Mal durch Deutschland rollten, gab es große Aufregung. Viele Menschen fühlten sich durch die Fahrzeuge mit den ungewöhnlichen Aufbauten ausgespäht. Nach Protesten richtete der Konzern die Möglichkeit ein, Fotos auf Wunsch zu verpixeln. Diese Möglichkeit haben Viele genutzt. Ein großer Teil der Street-View-Ansichten in Deutschland ist nicht erkennbar.

Wer möchte, dass die Hausansicht auch auf den neuen Fotos nicht zu sehen ist, muss das erneut beantragen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, zum Beispiel per E-Mail an: streetview_deutschland@google.com oder per Formular, zu finden hier. Die Verbraucherzentralen haben dazu eine ausführliche Anleitung bereitgestellt. Man kann sich schon im Voraus beschweren, so dass die Aufnahmen erst gar nicht bei Street View auftauchen.

Keine Bedenken vom obersten bayerischen Datenschützer

Man könnte Google nun vorwerfen, dass es den Widerstand in der Bevölkerung aussitzen wollte oder auf die Trägheit der Menschen setzt, die nicht schon wieder Beschwerde einlegen wollen. Michael Will, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, ist etwas anderer Ansicht. Im BR24-Interview bezeichnet er die Möglichkeit zum Unkenntlichmachen, als Maßnahme zum Personen- und nicht zum Gebäudeschutz. Immerhin kann es ja durchaus sein, dass inzwischen ein einst verpixeltes Haus den Eigentümer gewechselt hat. Deshalb sei es auch gerechtfertigt, dass Google die Beschwerde erneut einfordert, so Will. Außerdem werden Gesichter und Kfz-Kennzeichen ohnehin von Google generell verpixelt, auch das garantiert laut Will schon einen Grundschutz für die Privatsphäre.

Das Pixel-Recht gibt es nur in Deutschland

Will sieht das Recht auf Verpixeln in Deutschland ohnehin als relativ großes Zugeständnis. Er kann sich kaum Situationen vorstellen, in denen die Privatsphäre tatsächlich durch Street-View gefährdet wird. Eine Ausnahme bilden seiner Ansicht nach Gebäude mit besonderem Schutzbedarf, wie zum Beispiel Frauenhäuser. Will tut sich manchmal auch etwas schwer, das deutsche Recht gegenüber seinen europäischen Kolleginnen und Kollegen in den Datenschutzbehörden zu vertreten. Deutschland ist nämlich das einzige Land, in dem Internetkonzerne allen die Möglichkeit zum Verpixeln geben müssen.

Nach Wills Überzeugung hat sich die Aufregung inzwischen auch gelegt. Als Apple vor rund einem Jahr mit seinem Dienst Look Around startete, gab es laut dem obersten bayerischen Datenschützer relativ wenig Beschwerden. Tatsächlich sind bei Look Around viel mehr Häuser und Straßen zu erkennen, als bei Street View. Der drängende Pixel-Wunsch hat demnach also deutlich nachgelassen.

Neue Möglichkeiten in Zeiten von Chat GPT

Programme mit Künstlicher Intelligenz bringen ganz neue Dimensionen bei der massenweisen Verarbeitung von Daten. So können auch öffentlich verfügbare Fotos automatisiert weiterverwertet werden. Passiert ist das zum Beispiel mit unverpixelten Straßenansichtsbildern auf dem Portal scoptery.de, das inzwischen allerdings abgeschaltet worden ist.

Auf der Webseite konnte man sich ohne Registrierung in einer Kartenansicht Schätzwerte von einem Großteil aller Häuser und Wohnungen in Deutschland ansehen – Immobilien, die größtenteils aber gar nicht zum Verkauf standen. Folge: Manche Hausbesitzerinnen und – besitzer fanden die Fassaden ihre Immobilien mit einem Preisschild versehen plötzlich im Internet. Die bayerische Datenschutzaufsicht sah sich mit einer Flut von Beschwerden gegen den Dienst konfrontiert. Das Unternehmen musste die Bilder daraufhin auf Verlangen aus dem Netz nehmen und hat diesen Dienst mittlerweile eingestellt, die Seite ist nicht mehr erreichbar. Wer schon vorab bei Google oder Apple verpixeln hatte lassen, dessen Haus war dabei erst gar nicht bei scoperty aufgetaucht.

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