Symbolbild einer Beerdigung mit Menschen am offenen Grab.
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Bei einer Beerdigung fällt ein Sarg ins Grab und gibt den Blick auf den Verstorbenen frei. Die Witwe wollte die Rechnung nicht ganz begleichen.

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Sarg fällt ins Grab und öffnet sich – Gericht spricht Urteil

Kurioser Fall vor dem Amtsgericht Ansbach: Bei einer Beerdigung fällt ein Sarg über zwei Meter ins Grab und gibt den Blick auf den Verstorbenen frei. Die Witwe kürzt daraufhin die Rechnung des Bestatters. Zu Unrecht, wie nun ein Gericht urteilte.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Bei der Beerdigung 2021 im Landkreis Ansbach hat ein Sargträger den Gurt beim Herablassen des Sarges ins Grab zu früh losgelassen. Daraufhin fiel der Sarg in das 2,20 Meter tiefe Grab und schlug auf dem Boden auf. Der Deckel öffnete sich und gab den Blick auf den Verstorbenen frei.

Witwe behält Geld ein

Die Witwe des beigesetzten Mannes wollte daraufhin die Rechnung des Bestatters nicht vollständig begleichen. Sie behielt einen Betrag von gut 2.300 Euro ein. Ihrer Ansicht nach waren die vom Bestatter zur Verfügung gestellten Gurte zu rutschig.

Das Amtsgericht kam in seiner Beweisaufnahme zu einem anderen Ergebnis. Das Bestattungsunternehmen habe den Absturz nicht verschuldet: Die verwendeten Gurte seien zuvor schon erfolgreich bei anderen Bestattungen eingesetzt worden.

Urteil: Bestattungsunternehmen hat Absturz nicht verschuldet

Nachdem die Sargträger nicht vom Bestatter gestellt wurden – es waren ehemalige Kollegen des Verstorbenen – haftet er auch nicht für das zu frühe Loslassen der Tragegurte, so ein Sprecher des Amtsgerichts. Daher bestehe kein Anspruch auf Preisminderung. Die Witwe muss deshalb den vollen Rechnungsbetrag für die Beerdigung bezahlen, urteilte das Gericht.

Die Hinterbliebene wurde im März 2023 zur Zahlung des Rechnungsbetrages verurteilt. Gegen diese Entscheidung des Amtsgerichts legte sie zunächst Berufung ein, nahm diese später aber wieder zurück. Somit ist das Urteil nun rechtskräftig.

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